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Wenn Sie als Opferzeug*in an einem Strafverfahren beteiligt sind, können Sie eine Psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. Dadurch bekommen Sie:
Für eine kostenfreie Beiordnung wurden im Gesetz bestimmte Regeln festgesetzt. Hierzu wird ein Antrag beim zuständigen Gericht gestellt. Entscheidend sind das Alter der Opferzeug*in zum Tatzeitpunkt oder zum Zeitpunkt der Antragstellung, die Art der Straftat oder eine besondere Schutzbedürftigkeit der Opferzeug*in.

Frauenberatungsstelle Alraune e.V.
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